Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst eine Vielzahl von Vertragstypen (Kaufvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag etc.). Im Rahmen der rechtlichen Beratung wird hierbei geprüft, ob ein wirksamer Vertragsschluss vorliegt und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen bei Vorliegen eines Rechtsbindungswillens (Angebot und Annahme) und zur Herbeiführung eines ganz bestimmten rechtlichen Erfolges. Hierbei können die unterschiedlichsten rechtlichen Probleme bei der Abgabe oder dem Zugang der Willenserklärung oder in der Person eines der Vertragsschließenden bei dessen Geschäftsunfähigkeit etc. vorliegen. Neben dem Grundsatz der Vertragsfreiheit sind natürlich auch Verbraucher schützende Vorschriften zu beachten und mit diesem Grundsatz in Einklang zu bringen. Im Rahmen der rechtlichen Beratung wird darüber hinaus der Vertrag auch auf einen etwaigen Formmangel sowie Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder das Vorliegen von Anfechtungsgründen wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung geprüft.

Walter Bergmann
Walter Bergmann
Ulrich Pfeifer
Ulrich Pfeifer
Ariane Blydt-Hansen
Ariane Blydt-Hansen
Alexander Lalek
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Susanne Frenzel
Susanne Frenzel
Annika Martens
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