Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht betrifft die vorsätzliche Steuer in der Erziehung, die (fahrlässige) Steuerkürzung sowie steuerliche Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung und Betriebsprüfung) sowie strafbefreiende Selbstanzeigen.

Walter Bergmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht


Tätigkeitsschwerpunkte:

Gesellschaftsrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht,  Wirtschaftsstrafrecht, Versicherungsrecht

Walter Bergmann
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Tanja Lau

Sekretariat Walter Bergmann

Tel. 0451-7903-36