Erbrecht

Das Erbrecht ist eins der Rechtsgebiete, das in der anwaltlichen Praxis enorme Bedeutung besitzt. Vor dem Erbfall wird der Rechtsanwalt und Notar oft mit Fragen zur Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge und nach dem eingetretenen Erbfall mit der Regelung erbrechtlicher Ansprüche beauftragt.
 
Das deutsche Erbrecht enthält in § 1922 BGB als einen seiner Grundsätze die Universalsukzession (von-selbst-Erwerb), so dass mit dem Tod des Erblassers und dem dadurch ausgelösten Erbfall dessen Nachlass durch "von-selbst-Erwerb" auf den oder die Erben übergeht. Hierfür ist es nicht entscheidend, ob ein Testament vorgelegen hat oder nicht.
Ein weiterer erbrechtlicher Grundsatz ist die Testierfreiheit. Die anwaltliche Praxis zeigt sehr häufig, dass nach Eintritt des Erbfalls und Eröffnung der letztwilligen Verfügung durch das zuständige Nachlassgericht die privatschriftlichen Testamente ohne vorherige anwaltliche oder notarielle Beratung nicht klar formuliert worden und somit auslegungsbedürftig sind. Einer der wichtigsten Gründe für die Errichtung einer letztwillige Verfügung, die Vermeidung von Streit zwischen den Familienangehörigen als benannte Erben und Rechtssicherheit nach dem Tod des Erblassers, wird deshalb oftmals nicht erreicht. Die Hauptaufgabe des Rechtsanwalts und Notars besteht deshalb darin, den tatsächlichen Willen des Testierenden zu erfassen und im Rahmen der Erb- und Vermögensnachfolge eine rechtssichere letztwillige Verfügung nach seinen Wünschen durch die konkrete Einsetzung des oder der Erben und gegebenenfalls der Enterbung einzelner Personen sowie der Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen sowie Teilungsanordnungen zu gestalten.

Walter Bergmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht


Tätigkeitsschwerpunkte:

Gesellschaftsrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht,  Wirtschaftsstrafrecht, Versicherungsrecht

Walter Bergmann
Walter Bergmann

Tanja Lau

Sekretariat Walter Bergmann

Tel. 0451-7903-36

Carsten Hingst

Jahrgang 1962, verheiratet, 3 Kinder

Rechtsanwalt seit 1992, Fachanwalt für Familienrecht seit 1997

Tätigkeitsschwerpunkte:

Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Kinderschaftssachen) und Erbrecht sowie Zwangsverwaltungen und Mietrecht
 

Carsten Hingst
Carsten Hingst

Melanie Orlowski

Sekretariat Carsten Hingst

Tel. 0451-7903-33

Susanne Frenzel

Jahrgang 1965, verheiratet, 2 Kinder

Rechtsanwältin seit 1995

Tätigkeitsschwerpunkte:

Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Wohnungeigentumsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht; insbesondere auch "Pferderecht" (Gewährleistung, Kaufvertrag, Halterhaftung etc.)

Susanne Frenzel
Susanne Frenzel

Mona Rudloff

Sekretariat Susanne Frenzel

Tel. 0451-7903-28

Alexander Lalek

Jahrgang 1975, verheiratet, 2 Kinder

Rechtsanwalt seit 2003, Notar seit 2014
Fachanwalt für Erbrecht seit 2016

Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie internationales Privatrecht
 
Studium in Dresden und León (Spanien), Referendarstationen beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Barcelona (Spanien) sowie in einer Kanzlei in Kapstadt (Südafrika)
 
Zusatzsprache: Spanisch

Alexander Lalek
Alexander Lalek

Christine Syring

Sekretariat Notar Alexander Lalek

Tel. 0451-7903-25

 

Martina Krüger

Sekretariat Rechtsanwalt Alexander Lalek

Tel. 0451-7903-42