Erbrecht

Das Erbrecht ist eins der Rechtsgebiete, das in der anwaltlichen Praxis enorme Bedeutung besitzt. Vor dem Erbfall wird der Rechtsanwalt und Notar oft mit Fragen zur Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge und nach dem eingetretenen Erbfall mit der Regelung erbrechtlicher Ansprüche beauftragt.
 
Das deutsche Erbrecht enthält in § 1922 BGB als einen seiner Grundsätze die Universalsukzession (von-selbst-Erwerb), so dass mit dem Tod des Erblassers und dem dadurch ausgelösten Erbfall dessen Nachlass durch "von-selbst-Erwerb" auf den oder die Erben übergeht. Hierfür ist es nicht entscheidend, ob ein Testament vorgelegen hat oder nicht.
Ein weiterer erbrechtlicher Grundsatz ist die Testierfreiheit. Die anwaltliche Praxis zeigt sehr häufig, dass nach Eintritt des Erbfalls und Eröffnung der letztwilligen Verfügung durch das zuständige Nachlassgericht die privatschriftlichen Testamente ohne vorherige anwaltliche oder notarielle Beratung nicht klar formuliert worden und somit auslegungsbedürftig sind. Einer der wichtigsten Gründe für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung, die Vermeidung von Streit zwischen den Familienangehörigen als benannte Erben und Rechtssicherheit nach dem Tod des Erblassers, wird deshalb oftmals nicht erreicht. Die Hauptaufgabe des Rechtsanwalts und Notars besteht deshalb darin, den tatsächlichen Willen des Testierenden zu erfassen und im Rahmen der Erb- und Vermögensnachfolge eine rechtssichere letztwillige Verfügung nach seinen Wünschen durch die konkrete Einsetzung des oder der Erben und gegebenenfalls der Enterbung einzelner Personen sowie der Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen sowie Teilungsanordnungen zu gestalten.

Walter Bergmann
Walter Bergmann
Carsten Hingst
Carsten Hingst
Susanne Frenzel
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Alexander Lalek
Alexander Lalek