Bau- und Architektenrecht

Zu unterscheiden sind das private und das öffentliche Baurecht. Letzteres ist tangiert, wenn der Staat durch Gesetz, Verordnungen, Satzungen oder sonstige Rechtshandlungen einseitig die Beziehungen zu seinen Bürgern gestaltet. Privates Baurecht betrifft insbesondere die Rechtsbeziehung von Bürgern und Unternehmen zu Handwerksbetrieben und Bauunternehmungen im Zusammenhang mit Bauleistungen.

Andreas Schwartz

Jahrgang 1958, verheiratet, 2 Kinder

Rechtsanwalt seit 1987 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1992
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2016

Tätigkeitsschwerpunkte:

Arbeitsrecht - Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht, Zivilrecht, insbesondere Baurecht sowie Transportrecht und Beratung von Unternehmen
 
Rechtsberatende, ehrenamtliche Tätigkeit für karitative Einrichtungen, Vorstandstätigkeiten in der Edith-Fröhnert-Stiftung sowie der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Lübeck und Umgebung e.V.

Andreas Schwartz
Andreas Schwartz

Andrea Fellechner

Sekretariat Andreas Schwartz

Tel. 0451-7903-23