Bau- und Architektenrecht

Zu unterscheiden sind das private und das öffentliche Baurecht. Letzteres ist tangiert, wenn der Staat durch Gesetz, Verordnungen, Satzungen oder sonstige Rechtshandlungen einseitig die Beziehungen zu seinen Bürgern gestaltet. Privates Baurecht betrifft insbesondere die Rechtsbeziehung von Bürgern und Unternehmen zu Handwerksbetrieben und Bauunternehmungen im Zusammenhang mit Bauleistungen.

Andreas Schwartz
Andreas Schwartz